Zahnfehler beim Belgischen Schäferhund
Was sagt uns der Standard? Wie wird er interpretiert?


Gerade im Bereich „Zähne“ herrscht in Züchter- und auch Richterkreisen eine gewisse Unsicherheit. Was meint der Standard, wie ist er zu interpretieren. Der Standard ist leider „interpretationsbedürftig“, da er sich nicht klar ausdrückt. Selbst beim Überarbeiten, Besprechen und Erneuern des Standards von der Standardkommission in Belgien (dem Mutterland) ist der Faktor „Zähne“ bzw. Zahnfehler immer ein Grund für endlose Diskussionen gewesen.

Auf Grund des Interpretationsbedarfs hatte ich mich mit Dr. R. Pollet in Verbindung gesetzt, einem Mitglied der „Standardkommission für den Belgischen Schäferhund“.

Dr. Pollet lernte ich auf einer belgischen Siegerschau kennen, wo ich damals als Anwärter tätig war. Er begeisterte mich mit seinem Wissen über den Belgischen Schäferhund im Besonderen und der Anatomie im Allgemeinen.

Ich wollte mir im Austausch mit ihm über das Thema Zähne Gewissheit verschaffen, wie dieser Standard von seinen Schöpfern gelesen und interpretiert wird.

Um es kurz zu erläutern: Die „Standardkommission“ schreibt vor und erklärt, wie der Belgische Schäferhund auszusehen hat, auch seine grundsätzlich erwünschten Charaktereigenschaften.
Nachfolgend eine kurze Zusammenfassung in konzentrierter Form als Ergebnis unserer Gespräche und des Schriftverkehrs:


(P = Prämolar; M = Molar; C = Canini; I = Incisivi)


Wichtig, da bei vielen Rassen nicht erlaubt:

„Scherengebiss ist Standard; Zangengebiss wird ohne Abwertung toleriert.“






Disqualifizierende Zahnfehler sind:

1) Das Fehlen von
 

a) einem Eckzahn (1 Canini)
b) einem Reißzahn (das ist der P4 im Oberkiefer bzw. der Molar 1 im Unterkiefer)
c) Molar 1 im Oberkiefer
d) Molar 2
e) Prämolar 4 (P4) im Unterkiefer (wichtig: wird nicht im Standard erwähnt, nach Aussage von Dr. Pollet einfach versäumt es aufzuführen, aber ein disqualifizierender Fehler)

2) Das Fehlen von einem Prämolar 3 (P3) plus einem anderen Zahn (das kann hier auch ein P 1 sein)

3) Das Fehlen von insgesamt 3 Zähnen (P1 nicht mitgerechnet ) oder mehr
Dies können nur noch P2 oder Incisivi ( I )sein. (Alle anderen Möglichkeiten sind schon erklärt).
Was bedeutet: Das Fehlen von zwei P2 (oder 2 I) ist nicht disqualifizierend (?), allerdings ist das Fehlen von einem P2 ( 1 I) schon als „schwerer Fehler“ definiert.
Nun, was ist dann das Fehlen von 2 P2 oder 2 I ?
Bei einem „schweren Fehler“ wird der Hund um eine Note abgewertet. Der „SG“ Hund fällt ins „Gut“, der „V“ Hund ins „SG“ usw. Und der „G“ Hund dann aus dem noch zuchtrelevanten Bereich im DMC.

Was geschieht bei Fehlen von 2 P2 oder 2 I oder 1 P2 und 1 I ?
Die Auswirkungen/Abwertungen alleine hätten eigentlich schon mehr oder weniger disqualifizierenden Charakter.
Hier kommen dann die von Dr. Pollet reklamierten „Regeln der Äquivalenz“ ins Spiel.
Wir sagen: Ein doppelter P1 oder das Fehlen von 1 P1 oder M3 kann nicht als Fehler angesehen werden und weiterhin: der P1 ist von geringer Wichtigkeit. Erst das Fehlen von 3 P1 wird als schwerer Fehler ( eine Note Abwertung) betrachtet und erst das Fehlen von 4 P1 ist letztendlich disqualifizierend. (Hier tritt dann die „generelle Direktive“ in Kraft, oft verteidigt (und angewandt), die besagt, das das Fehlen von mehr als 3 Zähnen, (gleichgültig welche) zur Disqualifikation führt.

Die wirklich „wichtigen Zähne“ sind die Canini (C), die P4 und die M1 und M2.

Die „Regeln der Äquivalenz“ vermitteln uns einen sehr guten Überblick und sind auch einfach zu handhaben in Bezug auf „Disqualifikation“ oder nicht.

1 P1 = 1 Zahneinheit
2 P1 = 1 P2 = 1 I = 2 Zahneinheiten
3 P1 = 1 P3 = 3 Zahneinheiten
1 C = 1 P4 = 1 M1 = 1 M2 = 4 Zahneinheiten


Das Fehlen von 4 Zahneinheiten ist „Disqualifikation“.


Nun können wir ja rechnen:
1 I + 1 P1 = 3 Zahneinheiten, also keine „Disqualifikation“.
2 P2 = 4 Zahneinheiten = Disq.
1 I + 1 P2 = 4 Zahneinheiten = Disq.
Und bei Fehlen von C, P4, M1 , M2 ist ja auch alles eindeutig, haben die Wertigkeit von 4 Zahneinheiten, d. h. wenn nicht vorhanden = Disq.


Weitere disqualifizierende Zahnfehler:

a) Vorbiss




b) Rückbiss (dies bezieht sich immer auf den Unterkiefer: bei Vorbiss steht der Unterkiefer VOR dem Oberkiefer, bei Rückbiss HINTER dem Oberkiefer)
Diese Fehler disqualifizieren auch, wenn die Zahnreihen noch Kontakt haben.




c) Kreuzgebiss (Korrekt ist die Bezeichnung dann, wenn die drei Schneidezähne (Incisivi) der einen Hälfte des Oberkiefers dem Scherengebiss entsprechend stehen und die drei Schneidezähne der gegenüberliegenden Hälfte des Unterkiefers einen Vorbiss bilden. Bei dieser Gebissform gibt es fließende Übergänge.)



d) Schiefes Gebiss (Der Unterkiefer steht nicht passend zum Oberkiefer, entsprechend unregelmäßig ist der Gebisschluß)




e) Kulissengebiss (Die Schneidezähne, ausgenommen die I1, sind nicht nebeneinanderstehend angeordnet, sondern derart versetzt, das der I1 den I2 geringfügig verdeckt und ebenso der I2 den I3. meistens ist nur der Unterkiefer betroffen.)




f) Nicht schließendes Gebiss (Die Schneidezähne von Ober- und Unterkiefer überlappen sich nicht bzw. stehen nicht aufeinander, sie lassen einen sichtbaren Spalt. Diese Gebissform kann u.a. bedingt sein durch steilstehende und somit nicht korrekt platzierte Fangzähne.)




Natürlich ist es nicht möglich ALLE eventuell disqualifizierenden Mängel aufzulisten, sie ergeben sich einfach auch aus einer gewissen kynologischen Logik.

Als „schwere Fehler“ und daraus resultierender Abwertung um eine Stufe, gelten:
a) Fehlen von 1 Incisivi
b) Fehlen von 1 P2
c) Fehlen von 1 P3
d) Fehlen von 3 P1


Volker Riedel



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